Beitragsordnung Förderverein Freibad Naila e.V.

§ 1 Grundlage

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann nur von  der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.

Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 5 der Vereinssatzung in der aktuell gültigen Fassung.

§ 2 Solidaritätsprinzip

Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.

§ 3 Beitragshöhe

Jedes ordentliche Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 10 Euro zu zahlen. Bei Vereinseintritt ist im Jahr des Eintritts der volle Jahresbeitrag zu zahlen. Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.

Eine Familie im Sinne dieser Beitragsordnung umfasst alle Eltern-Kind-Gemeinschaften mit 2 und mehr natürlichen Personen, das heißt Ehepaare, Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehende mit Kindern, die im selben Haushalt leben. Kinder im Sinne dieser Beitragsordnung sind Jugendliche unter 18 Jahre oder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, soweit sie eine erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Familien im Sinne dieser Beitragsordnung zahlen einen Jahresbeitrag von 10 Euro pro Jahr je Person, jedoch in Summe einen maximalen Jahresbeitrag pro Familie von 30 Euro pro Jahr.

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.

§ 4 Zahlungsform

Die Mitgliedsbeiträge sind mittels SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung auf das Vereinskonto bargeldlos zu zahlen.

Fälligkeitstermin der Beiträge ist der 3. Werktag des Januars. Bei Eintritt in den Verein während des laufenden Jahres nach dem Fälligkeitstermin ist der Jahresbeitrag vier Wochen nach Annahme der Beitrittserklärung fällig.

Die Bankverbindung des Vereines wird dem Mitglied mitgeteilt.

Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 5 Euro pro Mahnung erhoben.

Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.

§ 5 Gebühren

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 6 Datenverarbeitung

Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

§ 7 Vereinsaustritt

Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit durch schriftliche Kündigungserklärung möglich.

Ein Vereinsaustritt ist jeweils nur zum Jahresende möglich, wenn die schriftliche Kündigungserklärung den Verein bis zum 30. September des Jahres erreicht hat.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft.

 

Der Vorstand